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Angaben gemäß § 5 TMG
de Wit & Frank & Kirschenbauer GbR
Bonner Str. 242
50670 Köln
Vertreten durch:
Eno de Wit, Mario Frank & Sven Kirschenbauer
Kontakt
Telefon: 015122684240
E-Mail: mail@studio242.koeln
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES
1.) STUDIO242 (nachfolgend STUDIO genannt) arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens STUDIO bedarf es insoweit nicht.
2.) Termin- und Preisabsprachen im Rahmen des Mietprozesses sind ausschließlich mit der
Geschäftsleitung von STUDIO zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung seitens STUDIO bzw. des AG auf Basis des in Schriftform erstellten Kostenvoranschlags, der Buchung per Email oder über das Online-Buchungstool oder der zuvor fernmündlich übermittelten Kostenschätzung. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
3.) Die Preisliste von STUDIO bzw. die dem Auftrag zugrundeliegende Kostenschätzung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Bestätung per EMail ist ausreichend.
§ 2 INANSPRUCHNAHME DER RÄUME UND STUDIOS SOWIE DER EINRICHTUNG
1.) Generelle Vermietung
STUDIO vermietet an den AG die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.
2.) Nutzungsrecht
Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem AG zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
3.) Leistungsort und Mängelrüge
Leistungsort für alle von STUDIO zu erbringenden Leistungen befinden sich in den Räumlichkeiten in Köln. Der AG hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der
übernommenen Räume und Studios sowie von Mobiliar und Technik zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel nicht unmittelbar bei Beginn des Mietverhältnisses, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.
4.) Ursprungszustand nach Beendigung der Vertragsdauer
Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des AG
aufgeräumt, gereinigt, in den ursprünglichen Zustand versetzt. Dieses ist in der Regel als Kostenpunkt in der Kostenschätzung mit angegeben.
5.) Parken
Parkplätze sind unmittelbar am Studiogebäude vorhanden, ein fester Anspruch auf Parkplätze
besteht, sofern nicht anders vereinbart, nicht. Zahlreiche öffentliche Parkplätze befinden
sich in der Umgebung.
7.) Anstriche
Die Hohlkehle wird kostenpflichtig weiß zurückgestrichen, falls es keine anderen Absprachen zwischen STUDIO und dem AG gibt. Sollten durch die Produktion Gebrauchsspuren entstehen, werden diese dem AG in Rechnung gestellt.
8.) Equipment
Mit der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erhält der AG die Möglichkeit, bestehendes hausinternes Lichtequipment zu nutzen. Dieses Equipment kann zur Grundmiete hinzugebucht werden. Eine Garantie auf die Verfügbarkeit (insb. bei möglichen Parallelproduktionen) und über die Funktionstüchtigkeit des im Studio vorhandenen Equipments, kann nicht gegeben werden. Von STUDIO über Dritte zu beschaffende Gegenstände werden zu den Mietsätzen der jeweiligen Drittfirmen zuzüglich Verwaltungs- und Beschaffungskosten (Handling-Fee) in Rechnung gestellt. Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Die von STUDIO angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert werden. Dem AG ist es freigestellt eigenes Equipment mitzubringen und auf eigene Gefahr einzusetzen. Hierbei ist vom AG sicherzustellen, dass die Stromanschlüsse von STUDIO nicht beschädigt werden.
9.) Tonfestigkeit
STUDIO weist darauf hin, dass die Tonfestigkeit nicht wie in einem Tonstudio gegeben ist. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, um Störgeräusche bei Filmaufnahmen mit Ton abzuwenden bzw. zu minimieren, wird für trotzdem auftretende Störungen keine Verantwortung übernommen.
10.) Anmeldepflicht Tiere
Der AG ist verpflichtet Tiere, die bei einer Produktion eingesetzt werden oder diese begleiten, zuvor schriftlich oder fernmündlich anzumelden. STUDIO behält sich vor dem Einsatz der Tiere im Studio zu widersprechen. Auf die Tiere ist während der Mietdauer Acht zu geben und, wenn immer möglich an der Leine zu führen. Die Behebung etwaiger Schäden, die durch die Tiere an den Studioflächen oder der technischen Einrichtung entstehen, werden durch STUDIO dem AG in Rechnung gestellt.
11.) Anmeldepflicht Pyrotechnik, Feuer, Wasser, Special Effects
Die Planung des Einsatzes von Feuer, Wasser oder anderen Special-Effects-Techniken ist seitens des AG vor Beginn der Mietdauer bei STUDIO anzumelden. STUDIO behält sich vor diesem Einsatz zu widersprechen, sofern anzunehmen ist, dass die Mietflächen zu Schaden kommen.
§ 3 INANSPRUCHNAHME VON ARBEITSKRÄFTEN
1.) Studioassistent:in
Der AG hat auf Anfrage die Möglichkeit, eine:n Studioassistent:in für die Dauer der Produktionsvorbereitung und der eigentlichen Produktion mit anzumieten. Der:die Assistent:in wird als „helfende Hand“ am Set eingesetzt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit STUDIO. Ohne Zustimmung von STUDIO dürfen die produktionsbegleitenden Assistenten vom AG nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen bedürfen auch hier ausdrücklicher Vereinbarung. Studiorelevanten Anweisungen (durch die Geschäftsführung von STUDIO oder den Assistent:innen) ist Folge zu leisten.
2.) Entlohnung Mitarbeiter STUDIO
Aus Gründen der betrieblichen Ordnung ist dem AG nicht gestattet, seinerseits oder durch dritte
Personen den Assistent:innen oder Angestellten von STUDIO unmittelbar oder mittelbar Entlohnungen oder Vergünstigungen, in welcher Form auch immer, zu gewähren oder über Arbeitsbedingungen zu verhandeln.
§ 4 INANSPRUCHNAHME SONSTIGER LEISTUNGEN
1.) Stromabrechnung
Strom wird pauschal, gemäß der Preisangabe im Angebot abgerechnet.
2.) Heizung
Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft STUDIO. Besteht der AG außerhalb
seiner Produktionszeit oder in Sonderfällen auf stärkere Beheizung, werden die zusätzlichen Kosten gesondert berechnet.
3.) Internetnutzung/W-LAN
Auf dem Betriebsgelände von STUDIO besteht ein WLAN-Zugang. STUDIO gestattet dem AG als Gefälligkeit, jederzeit widerruflich und unentgeltlich, dieses WLAN als Zugang zum Internet zu nutzen. Ein Recht auf Ausfallsicherheit besteht nicht. Die Funktionsfähigkeit des WLAN kann nicht gewährleistet werden, da der Zugang auch von äußeren Faktoren abhängig ist. STUDIO ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des AG ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs. Der Mitnutzer wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch STUDIO, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des AG. STUDIO weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mitnutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere darauf hingewiesen das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte sind zu versenden oder zu verbreiten; das WLAN darf nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden. Der AG stellt STUDIO von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den AG und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der AG oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er STUDIO auf diesen Umstand hin.
§ 5 HAFTUNG DES AG’S UND VERSICHERUNG
1.) Zufälliger Untergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Übergabe an den AG auf ihn über.
2.) Schadlosigkeit der Mietsache und Gegenstände
Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen
Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung durch ihn stehen. Der AG haftet in besondere für Glasbruchschäden.
3.) Unfallverhütung und Rauchverbot
Der AG ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Des Weiteren ist der AG für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in allen Räumlichkeiten der STUDIO Studios verantwortlich.
4.) Anzeigen von Schäden
Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des AG, sofern dieser den Schaden verursacht hat. Der AG hat von allen, während der Mietzeit auftretenden Schäden, STUDIO unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.
5.) Verlust von Gegenständen
Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von STUDIO entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Anschaffungspreis in Rechnung gestellt.
6.) Versicherung
Der AG ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag STUDIO gegenüber einzustehen hat, ausreichend zu versichern. Insbesondere das Haftungsrisiko gegenüber aller mitwirkenden Personen. STUDIO ist der Abschluss entsprechender Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.
7). Rücksendung von Waren/Gegenständen
Bei einer Rücksendung von Waren/Gegenständen nach einer Produktion trägt der AG die Transport oder Versandgefahr auch dann, wenn Transport oder Versand durch STUDIO durchgeführt werden.
§ 6 HAFTUNG STUDIO242
1.) Ausfall oder Störung der Mietsache
STUDIO übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der AG weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
2.) Verlust von Gegenständen
STUDIO übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen des AG, die sich in den
Räumlichkeiten von STUDIO befinden. Die Aufsichtspflicht gegenüber diesen Gegenständen liegt allein beim AG.
§ 7 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.) Anzahlung
Bei mehrtägigen Buchungen ist die verbindliche Reservierung der Studios verknüpft mit einer
Anzahlung von 30% der voraussichtlichen Gesamtkosten. Eine entsprechende Anzahlungsrechnung wird auf Anfrage durch STUDIO erstellt. Ein abweichendes Vorgehen kann nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung von STUDIO definiert werden.
2.) Rechnungsanerkennung
Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.
3.) Zahlungen
Alle Zahlungen sind abzugsfrei sofort ab Rechnungsdatum auf eines der in der Rechnung
angegebenen Konten zu überweisen.
4.) Zahlungsverzug
Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet, so hat der AG den geschuldeten Betrag mit 9% p.a. über dem jeweiligen Landeszentralbank-Diskontsatz zu verzinsen, zuzüglich einer 25%-igen Überziehungsprovision pro angefallenen Monat vom Fälligkeitstag ab. Weitergehende Rechte, die STUDIO wegen Verzugs zustehen, bleiben unberührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des AG wird ausdrücklich ausgeschlossen. STUDIO behält sich vor bei ausbleibenden Zahlungen ein gängiges Mahnverfahren einzuleiten.
§ 8 Eigenwerbung
1.) Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.B. Internet, Broschüren, Showreel) gestattet der Vertragspartner dem Vermieter die Anfertigung und Nutzung von Fotos von dem vom Vertragspartner aufgebauten Set. Jedoch werden auf diesen Fotos keine Personen, die der Produktion des Vertragspartners angehören, abgelichtet, es sei denn, der Vertragspartner willigt darin ausdrücklich ein.
§ 9 BEENDIGUNG DES VERTRAGES
1.) Auflösung Vertragsverhältnis
STUDIO ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher
Schadenersatzverpflichtung, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der AG seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs oder Konkursverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen STUDIO zu, wenn der AG die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen von STUDIO nicht mehr zu vereinbaren ist. In den beiden letztgenannten Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens STUDIO mit angemessener Frist.
2.) Stornobedingungen
Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, werden folgende Stornogebühren erhoben:
ab 14 Tage vor der Produktion hat der AG 50% des voraussichtlichen Tagesaufwands zu zahlen.
Bei einem Rücktritt 3 Tage vor der Produktion oder später hat der AG den vollen voraussichtlichen Tagesaufwand zu zahlen. In beiden Fällen wird sich STUDIO bemühen einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden. Bereits
beauftragte Fremdleistungen, wie z.B. Catering werden mit bis zu 100% berechnet.
§ 10 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
1.) Recht der Bundesrepublik Deutschland
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen STUDIO und des AG findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
2.) Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Soweit der AG nicht Vollkaufmann ist, oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit des
Amtsgericht Köln vereinbart.
3.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine
Regelung, die der beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.
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