Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Studio 242
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Studio242 (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter hinsichtlich der Nutzung der Studioflächen, Ausstattung und Zusatzleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter eine Buchung online, per E-Mail oder telefonisch tätigt und diese vom Vermieter schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt wurde.
3. Mietdauer und Nutzung
Die Studios können 7 Tage die Woche zwischen 8:00 und 24:00 Uhr gemietet werden.
Der Zugang erfolgt zu den gebuchten Zeiten, eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich für die angegebenen Zwecke genutzt werden. Eine zweckwidrige Nutzung (z. B. illegale Aktivitäten) ist untersagt.
4. Stornierung und Rücktritt
Eine Stornierung ist bis zu 7 Tage vor dem Mietbeginn kostenfrei möglich.
Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn, wird eine Gebühr von 50 % des gebuchten Pakets fällig. Bei Stornierungen von mehrtägigen Mietverträgen (ab 3 Tagen) verlängert sich diese Frist auf 14 Tage.
Bei einer Stornierung weniger als 3 Tage vor Mietbeginn wird der gesamte Mietpreis fällig.
Im Falle von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) kann der Vertrag beidseitig ohne Kosten storniert werden.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an den Räumlichkeiten, der Ausstattung oder durch Dritte, die im Auftrag des Mieters handeln, entstehen.
Eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Nutzung wird empfohlen.
6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch höhere Gewalt, technische Ausfälle oder Dritte entstehen.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für den Verlust von Gegenständen oder persönlichen Schäden des Mieters
oder seiner Gäste übernimmt der Vermieter keine Haftung.
7. Reinigung und Rückgabe
Die Studios sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Müll ist zu entsorgen, und genutzte Ausstattungsgegenstände sind wieder an ihren Platz zu bringen.
Sollten zusätzliche Reinigungsarbeiten erforderlich sein, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
Anstriche und bauliche Veränderungen: Die Hohlkehle wird bei Verschmutzung kostenpflichtig weiß zurückgestrichen, falls keine anderen Absprachen zwischen Studio242 und dem Mieter bestehen.
Sollten durch die Produktion Gebrauchsspuren oder Beschädigungen entstehen, werden die dadurch entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Jegliche baulichen Veränderungen oder Anstriche bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters und müssen nach Mietende vollständig rückg.ngig gemacht werden.
8. Ausstattung und Zusatzleistungen
Grundausstattungen wie Stative sind in der Miete enthalten.
Der Mieter ist verpflichtet, die Grundausstattung des Studios (z. B. Möbel, technische Geräte, Stative) sorgsam zu behandeln. Jegliche Beschädigungen oder Funktionsstörungen, die während der Mietzeit auftreten, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz an der Grundausstattung entstehen. Reparatur- oder Ersatzkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, sofern diese Schäden nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Der Vermieter behält sich vor, eine Prüfung durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen, um den Umfang der Schäden und der erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln.
Zusatzleistungen wie Lichtequipment und Kameraausrüstung können über uns oder unseren Partner CineSupply bereitgestellt werden und sind vorab zu buchen.
Die Verfügbarkeit der Zusatzleistungen kann nicht garantiert werden, wenn diese nicht im Voraus angefragt werden.
9. Datenschutz und Urheberrechte
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Nutzung der Studios für die Produktion von Bild- und Videomaterial erfolgt ausschließlich unter der Verantwortung des Mieters.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Mieter Verbraucher, gilt der Gerichtsstand seines Wohnsitzes.
Für Unternehmer ist der Gerichtsstand Köln.
Stand: Januar 2025